Zinshaus

Ertrag sichert den Zinshausbestand

LiegenschaftseigentümerInnen, die nicht auf Subventionen welcher Art auch immer zurückgreifen können oder wollen, sind auf die optimierte und gesicherte Ertragskraft ihres Zinshauses angewiesen. Denn nur der Ertrag erlaubt letztlich die Bewältigung der laufenden Investitionserfordernisse, die einen sehr weiten Bogen umspannen - von der reinen Bestandspflege über die Wohnungsverbesserung bis zur bauphysikalischen Optimierung im Sinne möglichst klimaschonender Bausubstanz. Klassische Zinshäuser sind nicht bloß Gebäude, sondern nebst Wertanlage und Ertragsobjekt vor allem auch Wohnraum für Menschen und darüber hinaus eine Bereicherung für die urbane Gesellschaft – im Sinne der Erhaltung des historischen Stadtbilds etwa. Damit ein Zinshaus langfristig und sicher den erwarteten und auch erforderlichen Ertrag erwirtschaftet, sollte aber einiges beachtet werden.

Lage, Lage, Lagezuschlag…

Das Mietrechtsgesetz ist im Laufe der Jahrzehnte zu einem hochkomplexen System aus gesetzlichen Regelungen, Ausnahmen, Sonderbestimmungen und Bewertungserfordernissen geworden. Grundlage für die Ertragssicherung eines Zinshauses kann zum Beispiel ein fundiertes Lagezuschlagsgutachten sein, das durch seine gutachterlichen Feststellungen die zur Vorschreibung gelangenden Mietzinse entsprechend begründet und absichert. Wir arbeiten hierfür seit Jahren mit den renommiertesten Gutachtern zusammen.

Der Ertrag liegt auch im Detail

Gerade in den Details neigt der Mensch oft zur Nachlässigkeit. Weil wir das wissen, legen wir bei der Erstellung von Mietverträgen im Zinshausbereich umso mehr Wert auf Präzision. Denn auch Details entscheiden über die Nachhaltigkeit des Zinshausertrages. Die Zulässigkeit eines neben dem Richtwertzins zur Verrechnung gelangenden Entgelts für mitvermiete Einrichtungsgegenstände ist vom Gesetzgeber ausdrücklich geregelt und daher bei richtiger Ausführung ein taugliches Mittel zur Ertragssicherung. Weil wir stets auf dem aktuellen Stand der Judikatur sind, können wir Sie laufend und umfassend beraten.

Sanierung und Optimierung 

Im Zinshausbereich sind zur Optimierung und Sicherung des Ertrags professionelle und durchdachte Sanierungs- und Ausbaukonzepte erforderlich.

Darum unterstützen wir Sie bei der Erarbeitung hochwertiger Sanierungs- und Ausbaukonzepte für Ihre Immobilien. Wir beraten Sie bei der Analyse der einzelnen Wohnungen, der gesamten technischen Ausstattung sowie steuerlichen und rechtliche Fragestellungen, um spätere Überraschungen zu vermeiden.

In der Gestaltung und Umsetzung von Sanierungskonzepten können wir auf unser in den letzten Jahrzehnten aufgebautes und daher erprobtes Netzwerk fachlich versierter  Traditionsunternehmen zurückgreifen.

Mehr als nur Verwaltung

In der täglichen Verwaltungsarbeit für Ihr Zinshaus betreuen wir Ihre MieterInnen und übernehmen die gesamte Kommunikation. Um Leerstandskosten möglichst gering zu halten, bemühen wir uns in Absprache mit Ihnen auch vorausschauend um Verwertungsmöglichkeiten. Abrechnungen und Auszahlungen erhalten Sie von uns stets zum vereinbarten Zeitpunkt.

Unser Anspruch geht allerdings über die reine Verwaltung hinaus – als kompetente Berater sind wir Ihr erster Ansprechpartner, wenn es um die Gestaltung und Optimierung ihres Immobilienbesitzes geht.

Sollten wider Erwarten zivilrechtliche Auseinandersetzungen mit  Vertragspartnern oder steuerrechtliche Abklärungen mit Finanzbehörden anstehen, können Sie auch auf unser Netzwerk ständiger Kooperationspartner in rechtlichen und steuerlichen Fragen zurückgreifen.